Allgemeine Geschäftsbedingungen für (Online-) Buchungen von Veranstaltungen (AGB)


Als Vermittler möchte Sie die ICA Cheerleading GmbH nachfolgend über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die für alle Buchungen gelten, wenn nicht schriftlich explizit etwas Abweichendes vereinbart wurde:


1. Leistungsänderungen

Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen. Kurzfristige Änderungen der Termine, der Unterbringung oder des Veranstaltungsprogramms im Einzelnen bleiben ausdrücklich vorbehalten.


2. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Soweit Veranstaltungsteilnehmer die im Programm enthaltenen Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche, Umbuchungen sind nicht möglich.


2.1 Der jeweilige Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Veranstaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Treten bei Durchführung der Veranstaltung Mängel auf, müssen diese - auch zur Wahrung evtl. bestehender reisevertraglicher Ansprüche – umgehend dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung angezeigt werden. Vor der Kündigung des Vertrags ist dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.


2.2 Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung ausschließlich gegenüber Ihrem Veranstalter geltend zu machen. Diese Ansprüche verjähren in sechs Monaten.


2.3 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


2.4 Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Vertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme vor Ort oder in eigener Verantwortung außerhalb des Veranstaltungsprogramms vorgenommene Unternehmungen.


3. Abtretungsverbot

Eine Abtretung aller Ansprüche des Veranstaltungsteilnehmers aus Anlass der Veranstaltung, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten oder Eltern, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ist ausgeschlossen.


4. Gesundheit

Der Veranstaltungsteilnehmer ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass er für seine Person die zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und insbesondere gesundheitlich zur Teilnahme an den angebotenen Sportveranstaltungen in der Lage ist. Wenn uns soweit der Teilnehmer diesbezüglich nicht sicher ist (z.B. wegen Krankheit, Verletzung oder Trainingsrückständen), hat er dies unverzüglich mit dem Veranstalter abzuklären.


5. Storno

Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beträgt die Stornogebühr 50%. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beträgt die Stornogebühr 80%, für spätere Stornierungen beträgt die Stornogebühr wegen der Kurzfristigkeit des Veranstaltungsbeginns 100%. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Name-Change ist möglich. Die hierauf entfallenden Gebühren werden auf Anfrage im Einzelfall mitgeteilt.

6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrags als solchem bleibt unberührt.